Herzlich willkommen!

Sehr geehrte Besucherinnen.

Sehr geehrte Besucher.

Wir freuen uns:

Hier finden Sie Informationen zur EUTB.

Und hier finden Sie unsere Kontakt·daten.

Sie sind auf unserer Internet·seite.

 

Lassen Sie sich von uns beraten?

Dann sind Sie ein Nutzer.

Auf dieser Internet·seite schreiben wir:

Nutzer.

Und damit meinen wir auch die männlichen Nutzer.

Damit meinen wir die weiblichen Nutzerinnen.

So ist der Text leichter zu lesen.

So machen wir das auch mit allen anderen Worten.

EUTB® in Gebärden·sprache bayernweit!

EUTB ist eine Abkürzung.

EUTB steht für:

Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung

Das ® dahinter bedeutet:

Der Name EUTB ist geschützt.

Nur die EUTB darf EUTB heißen.

Warum gibt es die EUTB?

Deutschland gehört mit vielen anderen Ländern zu den Vereinten Nationen.

Die Vereinten Nationen haben einen Vertrag.

Dieser Vertrag heißt:

Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung.

In dem Vertrag steht:

Menschen mit Behinderung haben diese Rechte.

Diese Rechte möchte Deutschland umsetzen.

Deshalb gibt es in Deutschland ein Gesetz.

Das Gesetz heißt:

Bundes·teilhabe·gesetz.

In dem Gesetz steht:

Alle Menschen haben Rechte.

Menschen mit Behinderung sollen dieselben Rechte haben.

Deshalb sollen Menschen mit Behinderung:

  • selbst bestimmen
  • selbst entscheiden
  • Verantwortung übernehmen
  • teilnehmen am Leben in der Gesellschaft
  • eine Arbeit haben

Dabei hilft die EUTB.

Die EUTB gibt es in ganz Deutschland.

Das Bundes·ministerium für Arbeit und Soziales hilft der EUTB.

Wie kann das Bundes·ministerium der EUTB helfen?

Dafür gibt es ein Gesetz.

Das Gesetz heißt so wie die EUTB:

Ergänzende unabhängige Teilhabe·beratung.

Das Gesetz steht im 9. Buch vom Sozial·gesetz·buch.

Das Gesetz steht unter § 32.

Das Zeichen § steht für:

Paragraf.

Ein Paragraf ist ein Absatz.

In dem Gesetz steht:

Die EUTB bekommt Geld von Deutschland.

Dann kann die EUTB arbeiten.

Und die EUTB kann Menschen helfen.

 

Die Beratung von der EUTB gibt es auch in Gebärden·sprache.

Die Berater sind selbst hör·behindert.

Und die Berater kennen sich aus mit Fragen zur Teilhabe.

In Bayern gibt es 3 Beratungs·stellen:

  • Nord·bayern
  • Mittel·bayern
  • Süd·bayern

So gibt es in ganz Bayern eine Beratung in Gebärden·sprache.

Ein Träger unterstützt die EUTB dabei.

Dieser Träger ist der Landes·verband Bayern der Gehör·losen e.V.

Das ist seit 2018 so.

Möchten Sie mehr über die Beratung erfahren?

Hier bekommen Sie mehr Informationen:

Unsere Angebote

Haben Sie Fragen?

Unsere Berater helfen gerne:

  • persönlich in einer Beratungs·stelle
  • über E-Mail
  • online
  • über Telefon

Kontakt aufnehmen

 

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Beratungsformen: Persönlich, E-Mail, Telefonisch über Telesign, Webcam/Chat, Tandem-Beratung